Sidebar Menu

Forum
Wer ist online?
Suche
Help
FAQ
BBCode-Anleitung
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Persönlicher Bereich
Persönlicher Bereich
Eigene Beiträge
Anmelden
Other links
Spielhalle
Bilderalbum
Foren-Übersicht Blog Kaminzimmer (Chat) Galerie Arcade    Anmelden
Aktuelle Zeit: Mi Mai. 27, 2026 12:40

Foren-Übersicht » Jugendschutz Support » X-Access Support

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Warum eigentlich Jugendschutz auf der dunklen Burg ?



Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten
 
Autor Nachricht
DarkLord
Benutzeravatar

dunkler Lord
dunkler Lord

Registriert: So Aug. 03, 2003 14:51
Beiträge: 1221
Website: http://www.dunkle-burg.de
Yahoo Messenger: darklord1312
Wohnort: Dunkle Burg
Mit Zitat antworten

Zunächst einmal sei gesagt, das ich die dunkle Burg Seite laut deutschem Jugendschutzgesetz unzugänglich machen muss für Jugendliche und Kinder, weil auf der Webseite Inhalt angeboten wird der wie folgt bezeichneit wird:
Zitat:
§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote (1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

Anbieter deutscher Internetseiten haben die Pflicht
Zitat:
(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er
1.durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.
Im Fall 1. würde das bedeuten ein sogenanntes AVS (Altersverifkationssystem) auf der Webseite einzubauen und somit auszuschliessen, das Jugendliche die Seite betreten können.
Im Fall 2. würde das bedeuten, das wir unsere Seite nur in einer bestimmten Zeitspanne im Internet zugänglich machen dürften (z.B. nachts von 00 bis 4 Uhr). Der zweite Punkt kam somit für uns nicht in Frage.

Wir entschieden uns für ein AVS.
Laut Jugendschutz.net legt die Kommission für Kinder- und Jugendschutz folgende Eckpunkte für ein AVS fest:
Zitat:
Eckpunkte der KJM
Altersprüfung in zwei Schritten

Die KJM als zuständige Medienaufsicht hat bei der dritten Sitzung am 24.06.2003 Eckpunkte für Geschlossene Benutzergruppen formuliert, die nach Anhörung der Verbänden bekräftigt wurden. Demnach ist der Zugangsschutz durch zwei Schritte sicherzustellen: erstens durch eine Volljährigkeitsprüfung, die über persönlichen Kontakt erfolgen muss; zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Bestellvorgang, um das Risiko einer Weitergabe von Zugangsdaten an Minderjährige wirksam zu reduzieren.
Identifizierung

Die Volljährigkeitsprüfung über persönlichen Kontakt dient der sicheren und persönlichen Identifikation von natürlichen Personen inklusive Überprüfung ihres Alters. Dabei ist unter "persönlichem Kontakt" verpflichtend ein Vergleich mit amtlichen Ausweisdaten und die Erfassung dieser Daten in einer Datenbank zu verstehen. Neben der Identifizierung durch Post-Bedienste (Post-Ident-Verfahren) kommen auch andere Varianten einer verlässlichen Volljährigkeitsprüfung in Betracht (z.B. an geeigneten Point-of-Sales).
Authentifizierung

Die Authentifizierung dient der Sicherstellung, dass nur identifizierte und altersgeprüfte Personen Zugang zu Geschlossenen Benutzergruppen erhalten. Um die Multiplikation von Zugangsberechtigungen bzw. ihre Weitergabe an unautorisierte Dritte wirksam zu erschweren, sind hier geeignete technische Schutzmaßnahmen (z.B. Einsatz kopiergeschützter Hardware-Komponenten) und persönliche Risiken für autorisierte Benutzer vorzusehen (z.B. integrierte Bezahlfunktionen).
Bewertung vorgelegter Konzepte

Anders als bei "Jugendschutzprogrammen", die der JMStV als eine Schutzmaßnahme bei jugendbeeinträchtigenden Angeboten im Internet vorsieht, spricht die KJM für Altersverifikationssysteme keine Anerkennung aus. Gemäß JMStV ist es Aufgabe von Anbietern, sichere Schutzsysteme zu entwickeln und Geschlossenen Benutzergruppen vorzuschalten. Die KJM prüft jedoch Altersverifikationskonzepte, die von der Industrie vorgelegt wurden, ob sie den Anforderungen des JMStV genügen.
Diesen Vorgaben entspricht nach eigenen Angabten das AVS von x-access (http://www.x-access.de) mit der Sicherheitsstufe AV4:
  • seine Volljährigkeit wird überprüft, anhand seiner Ausweisdaten und eines Bezahlsystem (Abbuchung von Konto oder Kreditkarte bei Beantragung eines neuen Zugangs)
  • der Benutzer wird einmalig beim Beantragen seines x-access Zuganges druch das Post ID Verfahren authentifiziert (persönlicher Kontakt)
  • der einzelne "Bestellvorgang" also JEDER Login in unserem geschlossen Benutzerbereich des Forums ist nur mit folgenden Daten möglich:
    1. einer gültigen PIN für x-access Basis Tor mit AV4
    2. einer gültigen TAN des x-access Kunden
    3. gültigen Benutzernamen und Passwort für die geschlossene Benuztergruppe des Forums
Wir verwenden außerdem den Bookmarkschutz von x-access, so das Seiten, Forenbeiträge oder Bilder in unserer geschlossenen Benutzergruppe nicht durch direkten Link von außen aufgerufen werden können.

Des weiteren haben wir unsere Seite mit dem ICRA- Label zusätzlich als Seite mit "jugendgefährdendem Inhalt gekennzeichnet.
Für Eltern gibt es Softwarelösungen, die sie auf ihrem Rechner laufen lassen können, wenn sich Kinder an dem Rechner aufhalten. Diese Softwarelösungen erkennen an dem ICRA Label Seiten mit Jugend- und Kindergefährdenden Inhalten und zeigen diese Seiten dann nicht an.
Viele Seiten sind mit diesem Label bereits geschützt. Das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber das ist ein Schritt zum Jugendschutz den ich als sehr sinnvoll halte. Denn wie ich schon sagte, Jugendschutz sollte im Elternhaus beginnen.
Eltern können sich über das ICRA Programm hier informieren: http://www.icra.org/parents/

Es kann aber jetzt auch vorkommen, das Firmen auch das ICRA Plus Programm laufen haben, welches verhindern soll, das Mitarbeiter während der Arbeitszeit Seiten mit pornografischem Inhalt anschauen können. In diesem Falle würde unsere Seite auch unter den Filter fallen und in nicht angezeigt werden können.

Jugendschutzbeauftrage

Webseiten, die "jugendgefährdende Inhalte" anbieten müssen laut Gesetz einen Jugendschutzbeauftragten stellen.
Den Jugendschutz auf unserer Webseite überwacht Herr Bernd Freimann.
Wir haben vollstes Vertrauen in Herr Freimanns Fähigkeiten als Jugendschutzbeauftragter auf unserer Webseite. Unser Jugendschutzbeauftragte ist zu erreichen unter der Emailadresse: jsb@dunkle-burg.de oder natürlich über die Boardadministratoren.

_________________
Dunkler Gruß

Bild


Di Jan. 02, 2007 20:59
Profil PERSONAL_ALBUM
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten

Foren-Übersicht » Jugendschutz Support » X-Access Support

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Gehe zu:  

IMPRESSUM